Im Jahr 2019 umfasst der Aktions- und Initiativfonds 35.000 EUR.
Antragsberechtigt sind alle nicht-staatlichen, gemeinnützigen Organisationen. Einzelprojekte müssen sich auf die in der Stadt Ludwigshafen lebenden Menschen beziehen. Es gibt keine Mindest- oder Höchstfördersumme. Projekte können ab Ihrer Bewilligung nach den jeweiligen Begleitausschusssitzungen starten und müssen bis zum 31.12.2019 abgeschlossen sein.
Um eine Förderung für Ihres Projekt zu erhalten, füllen Sie bitte den Antrag und die Kalkulationshilfe aus. Beides schicken Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse: antrag@demokratie-ludwigshafen.de
Nach Abschluss des Projekts reichen die Projektträger einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen Fördermittel ein. Dazu füllen Sie bitte den inhaltlichen und finanziellen Verwendungsnachweis (Sachbericht und Belegliste) aus. Reichen Sie zudem bitte alle Stundennachweise von MitarbeiterInnen, Originalbelege, Honorarverträge und Rechnungen sowie Zahlungsnachweise (Quittungen oder Kontoauszüge) ein. Eine Checkliste finden Sie hier:
Wenn Honorarkräfte Leistungen für ein Projekt erbringen, ist es notwendig, einen Vertrag über die Aufgaben und die Bezahlung abzuschließen. Die Honorarkraft ist verpflichtet einen Tätigkeitsnachweis vorzulegen. Ebenso müssen entstandene Reisekosten dokumentiert werden. Die Unterlagen finden Sie hier:
Dem Verwendungsnachweis müssen auch die Erklärung über die Abtretung von Nutzungsrechten und die Einverständniserklärung zur Nutzung von Fotos beiliegen. Hier finden Sie die entsprechenden Vordrucke.
Bei allen Veröffentlichungen muss in ausreichendem Maße auf die Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hingewiesen werden. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit: