Mit Beschluss des BgA am 21. Mai 2019 wurde der Errichtung eines Minifonds zugestimmt. Der Minifonds fördert Ihr Kleinstprojekt mit bis zu 1.000 EUR und kann bis spätestens zwei Wochen vor Projektbeginn beantragt werden, dieses erleichtert den Antragstellenden das Verfahren. Zielgruppe sind insbesondere Zusammenschlüsse von Bürgern und pädagogische Fachkräften, die für das Bundesprogramm in einer ungeeigneten Rechtsform organisiert sind. Auch Vereine oder andere Initiativen und Organisationen können einen Antrag stellen. Das Antragsverfahren für die interessierte Initiative ist reduziert. Der Verwendungsnachweis wird von der Koordinierungs- und Fachstelle erstellt.
Reichen Sie den Antrag spätestens zwei Wochen vor Projektbeginn bei der Koordinierungs- und Fachstelle ein.
Dazu nutzen Sie bitte folgendes Formular:
Dem Verwendungsnachweis müssen auch die Erklärung über die Abtretung von Nutzungsrechten und die Einverständniserklärung zur Nutzung von Fotos beiliegen. Hier finden Sie die entsprechenden Vordrucke.
Bei allen Veröffentlichungen muss in ausreichendem Maße auf die Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hingewiesen werden. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit: